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   OVG Bremen, 16.12.2020 - 1 D 291/19   

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OVG Bremen, 16.12.2020 - 1 D 291/19 (https://dejure.org/2020,45498)
OVG Bremen, Entscheidung vom 16.12.2020 - 1 D 291/19 (https://dejure.org/2020,45498)
OVG Bremen, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - 1 D 291/19 (https://dejure.org/2020,45498)
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Volltextveröffentlichung

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BBV § 39; BremBVO § 4j; GG Art 33 Abs 5
    Änderung der Bremischen Beihilfeverordnung vom 21.05.2019 - Abstandsgebot, Amtsangemessenheit, Beihilfe, Fürsorgepflicht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 24.01.2012 - 2 C 24.10

    Beihilfe; stationäre Pflege; Heimunterbringung; Pflegekosten;

    Auszug aus OVG Bremen, 16.12.2020 - 1 D 291/19
    Bezüglich der Beamten und Versorgungsempfänger, die nicht darauf verwiesen werden können, dass sie für den Fall der stationären Unterbringung in einem Pflegeheim hätten Eigenvorsorge betreiben müssen, müssen die Beihilferegelungen sicherstellen, dass die Regelalimentation nach Abzug der pflegebedingten Aufwendungen noch ausreicht, um den amtsangemessenen Lebensunterhalt zu bestreiten (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.01.2012 - 2 C 24/10, juris Rn. 19.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Jahr 2012 zum verbleibenden Existenzminimum pflegebedürftiger Versorgungsempfänger entsprechend entschieden (BVerwG, Urteil vom 24.01.2012 - 2 C 24/10).".

    Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung sei die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 24.01.2012 (2 C 24/10) gewesen, wonach ein Versorgungsempfänger einen Anspruch auf Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes für die Erstattung von Aufwendungen für seine stationäre Pflege habe, wenn ansonsten der amtsangemessene Lebensunterhalt nicht mehr sichergestellt sei und Eigenvorsorge durch Abschluss einer Versicherung nicht möglich oder zumutbar sei.

    (BVerfG, Beschluss vom 27.09.2011 - 2 BvR 86/11 -, Rn. 10, juris, und BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98 -, BVerfGE 106, 225-244, Rn. 29; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24.01.2012 - 2 C 24/10 -, Rn. 15, juris).

    Im Hinblick auf die Beihilfegewährung für Pflegeleistungen bei stationärer Unterbringung entspricht es der inzwischen gefestigten Rechtsprechung, dass sich aus dem Fürsorgegrundsatz nur dann ein Anspruch auf die seit dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit anfallenden ungedeckten Pflegekosten ergeben kann, wenn der Betroffene nicht darauf verwiesen werden kann, er habe für diesen Fall Eigenvorsorge betreiben müssen (BVerwG, Urteile vom 26.04.2018 - 5 C 4/17 - Rn. 16, juris, und vom 24.01.2012 - 2 C 24/10 -, Rn. 19, juris).

    Bezüglich der Beamten und Versorgungsempfänger, die nicht darauf verwiesen werden können, dass sie für den Fall der stationären Unterbringung in einem Pflegeheim hätten Eigenvorsorge betreiben müssen, müssen die Beihilferegelungen sicherstellen, dass die Regelalimentation nach Abzug der pflegebedingten Aufwendungen noch ausreicht, um den amtsangemessenen Lebensunterhalt zu bestreiten (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.01.2012 - 2 C 24/10, juris Rn. 19).

    Auch die Begründung der quasi inhaltsgleichen Regelung in § 39 BBV zeigt, dass der Verordnungsgeber bei der Berechnung der Mindestbeträge einen Ansatz gewählt hat, der nicht dem Auftrag aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.01.2012 - 2 C 24/10, juris Rn. 19, entspricht, dem Beihilfeberechtigten und seiner Familie einen zum amtsangemessenen Lebensunterhalt ausreichenden Eigenbehalt zu belassen.

  • BVerwG, 26.04.2018 - 5 C 4.17

    Alimentation; Alimentationspflicht; Anrechnung; Anspruch auf Gewährung

    Auszug aus OVG Bremen, 16.12.2020 - 1 D 291/19
    Im Hinblick auf die Beihilfegewährung für Pflegeleistungen bei stationärer Unterbringung entspricht es der inzwischen gefestigten Rechtsprechung, dass sich aus dem Fürsorgegrundsatz nur dann ein Anspruch auf die seit dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit anfallenden ungedeckten Pflegekosten ergeben kann, wenn der Betroffene nicht darauf verwiesen werden kann, er habe für diesen Fall Eigenvorsorge betreiben müssen (BVerwG, Urteile vom 26.04.2018 - 5 C 4/17 - Rn. 16, juris, und vom 24.01.2012 - 2 C 24/10 -, Rn. 19, juris).

    Will der Beamte nicht das Risiko tragen, im Fall der Pflegebedürftigkeit mit Kosten belastet zu werden, die aus der laufenden Alimentation und ergänzenden Beihilfe nicht bestritten werden können, gebietet es der Gedanke ausreichender Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, Eigenvorsorge in Form einer Pflegezusatzversicherung zu betreiben (BVerwG, Urteil vom 26.04.2018 - 5 C 4/17 - Rn. 14, juris).

    Das Ganze gilt mit der Maßgabe, dass im jeweiligen Einzelfall die Eigenvorsorge nur dann finanziell zumutbar ist, wenn die dem Beamten gewährte Regelalimentation betragsmäßig so bemessen ist, dass der amtsangemessene Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie auch nach Abzug der Kosten für die Eigenvorsorge (Versicherungsprämien) gewahrt bleibt (BVerwG, Urteil vom 26.04.2018 - 5 C 4/17 -, Rn. 17, juris).

  • BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 4/18

    Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in

    Auszug aus OVG Bremen, 16.12.2020 - 1 D 291/19
    Dieser Mindestabstand wird unterschritten, wenn die Nettoalimentation (unter Berücksichtigung der familienbezogenen Bezügebestandteile und des Kindergelds) um weniger als 15 % über dem Grundsicherungsniveau liegt (BVerfG, Beschluss vom 04.05.2020 - 2 BvL 4/18 -, Rn. 47, juris).

    b) Der Mindestbetrag für die nicht pflegebedürftige Person nach § 4j Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BremBVO hat zusammen mit dem Betrag für die pflegebedürftige Person nach § 4j Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und dem Betrag nach § 4j Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BremBVO nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts für die bei der Bestimmung der Mindestalimentation heranzuziehenden Kriterien (BVerfG, Beschluss vom 04.05.2020 - 2 BvL 4/18 -, Rn. 50, juris) die Summe aus sozialhilferechtlichem Regelbedarf, angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (die je nach Wohnort sehr unterschiedlich sein können), geldwerten Vergünstigungen, die Grundsicherungsempfänger erhalten würden, Steuern, sowie den notwendigen beihilfeangepassten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zu überschreiten.

  • BVerwG, 26.03.2015 - 5 C 9.14

    Beihilfe; Beihilferecht; Beihilfefähigkeit; Beihilfeausschluss; Medizinprodukte;

    Auszug aus OVG Bremen, 16.12.2020 - 1 D 291/19
    Dies gilt auch angesichts des Umstandes, dass für die Prüfung eines einzelnen beihilferechtlichen Anspruchs grundsätzlich die Sach- und Rechtslage maßgeblich wäre, die im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen, für die Beihilfe begehrt wird, galt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.03.2015 - 5 C 9/14 -, BVerwGE 151, 386-400, Rn. 8).

    Zwar kommt eine solche Lösung grundsätzlich in Betracht, wenn eine beihilferechtliche Regelung die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber der großen Mehrzahl der Beamten erfüllt und lediglich in einzelnen Härtefällen zu untragbaren Ergebnissen führt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.03.2015 - 5 C 9/14, juris Rn. 34; Beschl. v. 23.08.2010 - 2 B 13/10, juris Rn. 16; VG Bremen, Urt. v. 20.04.2018 17.

  • BVerwG, 23.08.2010 - 2 B 13.10

    Vererblichkeit des Beihilfeanspruchs; Beihilfe (Zuschuss) zu pflegebedingten

    Auszug aus OVG Bremen, 16.12.2020 - 1 D 291/19
    Zwar kommt eine solche Lösung grundsätzlich in Betracht, wenn eine beihilferechtliche Regelung die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber der großen Mehrzahl der Beamten erfüllt und lediglich in einzelnen Härtefällen zu untragbaren Ergebnissen führt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.03.2015 - 5 C 9/14, juris Rn. 34; Beschl. v. 23.08.2010 - 2 B 13/10, juris Rn. 16; VG Bremen, Urt. v. 20.04.2018 17.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass ungeachtet der generellen Regelungen über die Beihilfegewährung ein Rückgriff auf die Fürsorgepflicht als beihilferechtliche Anspruchsgrundlage jedenfalls in besonders gelagerten Einzelfällen in Betracht kommt, in denen eine Verletzung des Wesenskerns dieser Pflicht in Rede steht (BVerwG, Beschluss vom 23.08.2010 - 2 B 13/10 -, Rn. 14, juris).

  • VG Bremen, 20.04.2018 - 2 K 2411/15
    Auszug aus OVG Bremen, 16.12.2020 - 1 D 291/19
    Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der zweiten Stufe des Pflegeversicherungsgesetzes am 1. Juli 1996 konnten Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, im Regelfall zumutbar eine Pflegezusatzversicherung abschließen (im Einzelnen Hess VGH, Urteil vom 22.11.2019 - 1 A 1271/16 - Rn. 77ff, juris; zum gleichen Ergebnis kommt auch das VG Bremen mit Urteil vom 20.04.2018 - 2 K 2411/15 - Rn.34ff, juris, aufgrund der von ihm durchgeführten Beweisaufnahme).

    - 2 K 2411/15, juris Rn. 29).

  • OVG Bremen, 11.05.2020 - 2 B 292/19
    Auszug aus OVG Bremen, 16.12.2020 - 1 D 291/19
    Ein von den Antragstellern vor dem OVG Bremen durchgeführtes Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (2 B 292/19) ist ohne Erfolg geblieben.

    Zu den von den Antragstellern vorgebrachten Rügen hinsichtlich der Förmlichkeiten bei dem Erlass und der Verkündung der Änderungsverordnung und der Nennung der zutreffenden Ermächtigungsgrundlage hat der Senat in seinem Beschluss vom 11.05.2020 im Verfahren 2 B 292/19 folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 15.12.2016 - 2 C 31.15

    Absenkung der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus OVG Bremen, 16.12.2020 - 1 D 291/19
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird dies verneint (BVerwG, Urt. v. 15.12.2016 - 2 C 31/15 -, BVerwGE 157, 54-72, Rn. 30).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus OVG Bremen, 16.12.2020 - 1 D 291/19
    unwirksamen Gesetzes (BVerfGE 83, 130; 109, 190; 127, 293) kann für das verwaltungsgerichtliche Normenkontrollverfahren nichts Gegenteiliges abgeleitet werden (Eyermann/Hoppe, 15. Aufl. 2019, VwGO § 47 Rn. 88 mwN).
  • BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 6/17

    Besoldungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen zur Alimentation von

    Auszug aus OVG Bremen, 16.12.2020 - 1 D 291/19
    Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, Richter und Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt und des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (BVerfG, Beschluss vom 04.05.2020 - 2 BvL 6/17 -, Rn. 26, juris).
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07

    Legehennenhaltung

  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvR 883/14

    Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

  • BVerwG, 20.03.2003 - 3 C 10.02

    Zitiergebot bei Verordnungen; Milchquote; Anlieferungs-Referenzmenge; Abtretung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - 1 A 1524/08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Beihilfe zu Pflegekosten in Höhe der den

  • BVerfG, 27.09.2011 - 2 BvR 86/11

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Regelungen zur Eigenbeteiligung im

  • BVerwG, 17.03.2015 - 4 BN 29.14

    Umfang der Geltung des Zitiergebots für eine Landesgesetzgebung

  • VGH Hessen, 22.11.2019 - 1 A 1271/16

    Beihilfe für vollstationäre Plfege

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - 4 B 6.16

    Klage auf Gewährung weiterer Beihilfe; berücksichtigungsfähiger Angehöriger;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2008 - 6 A 2243/07

    Beihilfeberechtigung einer von einem Beihilfeberechtigten getrennt lebenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2011 - 1 E 1029/11

    Anwendbarkeit der sogenannte Kostendämpfungspauschale gemäß § 12a BVO NRW auf

  • AG Ottweiler, 29.09.2009 - 2 C 49/09
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

  • OVG Bremen, 16.12.2020 - 2 D 291/19
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